Widerrufsbelehrung
Ich. Allgemeine Bestimmungen
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Das Beschwerdeverfahren beschreibt das Standardverfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, die nicht der garantierten Qualität entsprechen, oder Problemen hinsichtlich anderweitig mangelhafter Leistung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, d. h. VIBAL PACKAGING, sro
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Der Käufer hat die Möglichkeit und das Recht, sich vor der Bestellung der Ware mit dem Beschwerdeverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages und der Übernahme der Ware vom Verkäufer erklärt sich der Käufer mit diesem Reklamationsverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Für von VIBAL PACKAGING sro gelieferte Waren wird kein klassischer Garantieschein ausgestellt. VIBAL PACKAGING sro stellt zu jeder Lieferung standardmäßige Liefer- und Steuerdokumente (Kaufbeleg, Rechnung, Lieferschein etc.) aus, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten, die für eine eventuelle Inanspruchnahme der Garantie erforderlich sind. Diese Unterlagen müssen bei einer Reklamation vorgelegt werden.
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Die Methode und die grundlegenden Bedingungen für die Geltendmachung von Mängeln an Waren und die Ausübung von Garantieansprüchen richten sich nach den Bestimmungen der folgenden Gesetze: Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, wenn der Käufer Endverbraucher ist, und Gesetz Nr. 513/91 Slg., Handelsgesetzbuch. falls der Käufer ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) ist.
II. Garantiedauer
- II.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer und ist gesetzlich festgelegt.
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a) 6 Monate für Unternehmer
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b) 24 Monate für Verbraucher
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- II.2. Die Gewährleistungsfrist gilt nicht für Waren, die mit einem Preisnachlass verkauft werden, den der Verkäufer für beschädigte, gebrauchte oder unvollständige Waren gewährt. Dieser Umstand ist in den Verkaufsunterlagen vermerkt.
III. Garantiebedingungen
- III.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Sendung (Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Klebebandes mit dem Firmenlogo, Beschädigungen des Kartons) unmittelbar nach der Lieferung gemeinsam mit dem Spediteur anhand des beigefügten Lieferscheins zu überprüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer Lieferung zu verweigern, die nicht dem Kaufvertrag entspricht, sofern die Lieferung beispielsweise unvollständig oder beschädigt ist. Wenn der Käufer eine beschädigte Sendung vom Spediteur erhält, ist es notwendig, den Schaden im Lieferschein des Spediteurs zu beschreiben.
- III.2. Eine unvollständige oder beschädigte Sendung muss umgehend per E-Mail an die Adresse: gemeldet werden. vibal@lavicz.cz muss beim Transportunternehmen ein Schadensprotokoll erstellt und unverzüglich per Fax, E-Mail oder Post an den Verkäufer gesendet werden. Darüber hinausgehende Reklamationen wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Lieferung werden vom Verkäufer im Sinne des Art. 11 nicht anerkannt. III.1. dieses Beschwerdeverfahrens wird anerkannt.
- III.3. Der Ort für die Einreichung einer Beschwerde ist VIBAL PACKAGING sro, Niederlassung V Lužích 818/23, 142 00 Praha-Libuš
- III.4. Zur Reklamation kann der Käufer die mangelhafte Ware persönlich am Reklamationsort abgeben oder per Spedition an die Adresse gemäß Art. 15 übersenden. III.3.. Die reklamierte Ware muss sorgfältig gesichert werden, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Das Paket muss deutlich sichtbar mit „REKLAMATION“ gekennzeichnet sein und Folgendes enthalten: die reklamierte Ware (einschließlich des gesamten Zubehörs), eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (Rücksendeadresse, Telefonnummer). Ohne diese Angaben ist es nicht möglich, die Herkunft und Mängel der Ware festzustellen.
- III.5. Der Käufer weist die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage eines Kaufbelegs nach; falls die Ware bereits früher reklamiert wurde, hat er auch einen Nachweis über die Reklamation vorzulegen. Der Erwerbsbeleg (Kauf- oder Reklamationsbeleg) muss die gleiche Seriennummer haben wie das reklamierte Produkt (sofern das Produkt eine Seriennummer hat).
- III.6. Der Verkäufer garantiert nicht die vollständige Kompatibilität der verkauften Teile mit anderen Teilen, die nicht vom Personal des Verkäufers genehmigt wurden.
- III.7. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße oder unsachgemäße Handhabung, Verwendung und Installation oder Manipulation entstehen, die der normalen Verwendung dieses Produkts entgegensteht.
- III.8. Die Garantie gilt nicht für Waren mit beschädigten Schutzsiegeln, Hinweisaufklebern, Seriennummern usw. Siegel und Seriennummern sind ein integraler Bestandteil des Produkts und schränken in keiner Weise das Recht des Kunden ein, die Ware im vollen Umfang zu nutzen und zu handhaben, für den die Ware bestimmt ist.
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III.9. Bei reklamierter Ware erfolgt eine Prüfung nur auf den vom Käufer (im Reklamationsformular, im beigefügten Blatt mit Fehlerbeschreibung) angegebenen Mangel. Für die Mängelrüge empfehlen wir die schriftliche Form.
IV. So gehen Sie mit einer Beschwerde um
- IV.1. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, wird die Ware repariert. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist und die Art des Mangels eine normale Verwendung nicht verhindert, können Verkäufer und Käufer einen angemessenen Preisnachlass für die Ware vereinbaren. Im Falle eines Preisnachlasses kann dieser Mangel später nicht mehr geltend gemacht werden.
- IV.2. Handelt es sich um einen irreparablen Mangel, der eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware wie bei einer mangelfreien Ware verhindert, ist der Verkäufer berechtigt, die mangelhafte Ware durch eine Ware mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften zu ersetzen oder eine Gutschrift bis maximal zum Preis der zurückgegebenen Ware auszustellen.
- IV.3. Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde eine Warenreklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Austausch der Ware gegen eine neue erledigt, beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Datum der Erledigung der Reklamation erneut. Wurde die Reklamation durch Umtausch behoben, gilt jede weitere Reklamation als erste Reklamation der Ware. Die Dauer der Beschwerde wird vom Tag nach Einreichung der Beschwerde bis zum Tag der Beilegung der Beschwerde berechnet. Der Kunde wird über die Abwicklung per E-Mail informiert, die ihm im Rahmen des Kaufvorgangs mitgeteilt wurde.
- IV.4. Nach der Erledigung der Reklamation benachrichtigt der Verkäufer den Käufer über die Beendigung der Reklamation entweder telefonisch, per SMS oder per E-Mail. Wurde die Ware per Versanddienst versendet, wird diese nach der Bearbeitung automatisch an die Adresse des Käufers versandt. Sollte der Käufer aus technischen Gründen die SMS oder E-Mail nicht innerhalb der gesetzlichen 30-Tages-Frist erhalten, hat der Käufer die Möglichkeit, sich automatisch bei der Reklamationsabteilung zu melden, wo die bearbeitete Reklamation gegen Vorlage des Original-Reklamationsbelegs ausgestellt wird.
- IV.5. Wird die reklamierte Ware nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, innerhalb derer die Berichtigung hätte erfolgen müssen, bzw., wenn diese später erfolgte, nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung ihrer Durchführung (also in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Reklamation) abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, bei der Geltendmachung der Reklamation einen Betrag für die Lagerung in Rechnung zu stellen.