EKOKOM: Pflichten und Verpflichtungen
Artikel über Ekokoms Verpflichtungen im Bereich ökologisches Wirtschaften
Recycling- und Anti-Littering-Gesetz: Pflichten, Bußgelder und Zuschläge
Seit 2023 gilt in Tschechien ein neues Gesetz zum Recycling und zur Bekämpfung von Littering, das wichtige Pflichten für Personen mit sich bringt, die Verpackungen in Verkehr bringen oder in Umlauf bringen. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes stehen die Rücknahme und Wiederverwendung von Verpackungsabfällen sowie die Verhinderung und Ahndung von Littering, also der illegalen Ablagerung von Abfällen.
Wichtigste gesetzliche Pflichten:
- Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen: Gewerbliche und natürliche Personen, die Verpackungen in Verkehr bringen oder in Umlauf bringen, sind verpflichtet, für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen zu sorgen. Hierzu gehört die Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung von Verpackungsabfällen gemäß den einschlägigen Richtlinien.
- Littering: Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Verpackungsmüll besteht für Einwegverpackungen aus Kunststoff für Lebensmittel und Getränke sowie für Tragetaschen aus Kunststoff. Personen, die solche Verpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung von Abfällen aus solchen Verpackungen zu tragen, die unsachgemäß außerhalb dafür vorgesehener Stellen entsorgt werden.
- Registrierung und Nachweis: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der zur Rücknahme oder Verwertung von Verpackungsabfällen Verpflichteten stellen. Sie müssen außerdem fortlaufend Aufzeichnungen führen und Daten an das Umweltministerium melden.
- Anmeldung und Anmeldegebühren: Für die Anmeldung und Registrierung sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten, die gesetzlich festgelegt sind.
- Beschränkung von Schwermetallen und gefährlichen Stoffen: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss den Gehalt an Schwermetallen und gefährlichen Stoffen in Verpackungen beschränken.
- Minimierung von Verpackungsvolumen und -gewicht: Um die Anforderungen an das verpackte Produkt zu erfüllen, ist es notwendig, Verpackungsvolumen und -gewicht zu minimieren.
- Verpackungskennzeichnung: Das Verpackungsgesetz schreibt keine Kennzeichnung von Verpackungen vor. Wenn Sie sich jedoch für die Kennzeichnung Ihrer Verpackungen entscheiden, muss diese gemäß dem Recht der Europäischen Union gekennzeichnet sein.
Bußgelder und Zuschläge:
Geldbußen bei Pflichtverletzungen: Die Verletzung gesetzlich festgelegter Pflichten kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Gebühr bei Nichterfüllung von Pflichten: Neben Geldbußen kann gegen Personen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, auch eine Gebühr für die Erfüllung dieser Pflichten erhoben werden. Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls festgelegt.
Vibal Packaging sro erfüllt die im Gesetz zum Recycling und zur Bekämpfung von Littering festgelegten Verpflichtungen. Damit wird die Rücknahme der Verpackungsabfälle sichergestellt und die Kosten für die Entsorgung der Abfälle aus Einweg-Kunststoffverpackungen gedeckt. Dieser Ansatz ermöglicht unseren Geschäftspartnern, unsere Produkte zu verkaufen, ohne befürchten zu müssen, gegen Umweltauflagen zu verstoßen. Vibal Brands bekennt sich zu einem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und unterstützt ökologische Standards in seinem Tätigkeitsbereich.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von Eko-kom: https://www.ekokom.cz/cz/klienti/povinnosti-ze-zakona/